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Fallen wir doch ganz
einfach mit der Tür ins Haus: ein Ausländer darf in
Ungarn ganz offiziell Eigentümer einer Immobilie werden. Nicht
ohne viele Wenn's und Aber's und nur soweit es das Gesetz
überhaupt erlaubt. Sie werden sich jetzt kaum ein ungarisches
Gesetzbuch anschaffen wollen oder einen ungarischen Juristen als
Privatdozenten engagieren. Sprachprobleme klammere ich an dieser Stelle
auch ganz bewusst aus. Daher ist ein kompetenter Immobilienexperte Gold
wert.
Das ungarische Immobilienrecht ist ein sehr
komplexes juristisches Thema, das dem Laien wie ein undurchdringliches
Dickicht vorkommen muss. Die Rechtsfrage was ein Ausländer
überhaupt kaufen darf und was nicht ist leider auch nicht
jedem Immobilienbüro hinreichend bekannt und über
diese Rechtsfragen wurde schon furchtbar viel Unsinn geschrieben. Immer
wieder kommt es vor, dass aufgrund rechtlicher Unkenntnis Immobilien
verkauft werden, deren Eigentum der durchschnittliche
ausländische
Käufer gar nicht erwerben darf - nicht einmal nach der
sogenannten völligen Freigabe des Immobilienmarktes am
01.05.2014!
Verlassen
Sie sich nicht auf die Erfahrungen eines guten Bekannten, der bereits
ohne Probleme ein Haus in Ungarn gekauft hat. Der gute Bekannte
weiß nämlich gar nicht wie viele rechtliche
Einstufungen für Immobilien es in Ungarn gibt und unter
anderem hängt es davon ab, ob ein Kaufvertrag legal ist oder
nicht. Aber das ist noch lange nicht alles. Viele Faktoren spielen hier
eine Rolle und so ist zum Beispiel die gerne wiederholte rechtliche
Aussage, dass man als Ausländer in Ungarn nur
Grundstücke bis 6.000 m² legal kaufen darf, in einer
ganz bestimmten Ausnahmesituation war das durchaus richtig,
aber
die Aussage war selbst in dieser einen konkreten Ausnahmesituation
nicht die
absolute Konstante, sondern nur einer von einer ganzen Reihe
Aspekte. Schlimmer noch: es gab in der Vergangenheit immer
wieder Gesetzesänderungen und was früher einmal legal
durch einen Ausländer erworben wurde ist heute vielleicht
einem Ausländer grundsätzlich nicht mehr gestattet,
so kann ein Ausländer beispielsweise legal Eigentümer
eines Weinberges mit 11.530 m² Fläche sein, diesen
aber legal nur an
ungarische
Staatsbürger verkaufen. Aber auch eine Immobilie die vor
Jahren einmal nicht gekauft werden durfte kann heute unter bestimmten
Umständen legal zu erwerben sein.
In
Ungarn ist es die Aufgabe eines zugelassenen Rechtsanwaltes einen
Kaufvertrag über eine Immobilie zu beurkunden, nicht die des
Notars. Man darf auch
in Ungarn voraussetzen, dass ein Rechtsanwalt Recht studiert hat und
Voraussetzung zur Zulassung ist natürlich ein
dementsprechender Studienabschluss. Einfache Gemüter
könnten jetzt erwarten, dass es keine ungesetzlichen
Verkäufe geben könne, da der Rechtsanwalt ja wissen
müsse was erlaubt sei und was nicht. Auf gute und vor allem
spezialisierte Rechtsanwälte trifft das sicherlich zu, nur
stellt sich die Frage warum immer wieder Verkäufe nicht
genehmigt werden, weil sie ganz einfach nach den geltenden Gesetzen
nicht genehmigt werde dürfen? Diese Tatsache zeigt sehr
deutlich, dass man nicht auf schöne Worte vertrauen sollte,
sondern sich an einen Fachmann wenden sollte, der genau weiß
was auf dem Gebiet des ungarischen Immobilienrechts Ausländern
erlaubt ist und was nicht. Ein uns nur zu gut bekannter Rechtsanwalt
hat zum Beispiel eine Vorliebe für Hintertürchen und
schafft sich selbst und vor allem seinen Mandanten damit erhebliche
Probleme. Nutzen Sie doch bitte immer den Vordereingang.
Wieder
abhängig von den Einzelfällen wird ein Kauf zwischen
ein und vier Mal geprüft, bevor ein Ausländer im
Grundbuch eingetragen ist. Jede einzelne Behörde, die ihren
Anteil an dem Genehmigungsverfahren besitzt, hat eine ganz eigene
Aufgabe. Hier arbeiten bei allen komplexen Details die
Behörden schnell und effektiv. Ebenfalls positiv ist die
Tatsache, dass man seine Genehmigung ganz ohne Korruption
erhält, es zählen ganz schlicht und einfach Recht und
Gesetz. Wer sich schon im Vorfeld danach richtet und gute Kontakte
pflegt hat praktisch schon gewonnen.
Die
Magyar Kúria
mit Büro in Várong, in der Nähe vom
Thermalbad Igal in
Ungarn, betrachtet sich nicht ausschließend als Makler,
sondern vor allem als Ihr persönliches Serviceunternehmen
rundum Immobilien, gebraucht oder als Neubau auf Ihrem oder einem von
uns vermittelten Grundstück, als Ferienwohnung oder
Ferienhaus, wie auch als Haus zu Wohnzwecken. Neben den touristischen
Metropolen wie zum Beispiel Siófok am Plattensee
können wir Ihnen Ihr eigenes Bauernhaus in für den
Dorftourismus interessanten Orten anbieten, genau wie eine Stadtwohnung
in beispielsweise Kaposvár oder Pécs. Wir helfen
Ihnen bei Kur oder Urlaub und Ihrer Investition zwischen Balaton und
Drava (Drau), wir werden für Sie tätig in den
Komitaten Somogy, Tolna und Baranya. Für alle Fragen wenden
Sie sich bitte an unseren Kundendienst.