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Fallen wir doch ganz
einfach mit der Tür ins Haus: ein Ausländer darf in
Ungarn ganz offiziell Eigentümer einer Immobilie werden. Nicht
ohne viele Wenn's und Aber's und nur soweit es das Gesetz
überhaupt erlaubt. Sie werden sich jetzt kaum ein ungarisches
Gesetzbuch anschaffen wollen oder einen ungarischen Juristen als
Privatdozenten engagieren. Sprachprobleme klammere ich an dieser Stelle
auch ganz bewusst aus. Daher ist ein kompetenter Immobilienexperte Gold
wert.
Das ungarische Immobilienrecht ist ein sehr
komplexes juristisches Thema, das dem Laien wie ein undurchdringliches
Dickicht vorkommen muss. Die Rechtsfrage was ein Ausländer
überhaupt kaufen darf und was nicht ist leider auch nicht
jedem Immobilienbüro hinreichend bekannt und über
diese Rechtsfragen wurde schon furchtbar viel Unsinn geschrieben. Immer
wieder kommt es vor, dass aufgrund rechtlicher Unkenntnis Immobilien
verkauft werden, deren Eigentum der ausländische
Käufer gar nicht erwerben darf - zumindest nicht bis aufgrund
des Beitrittsvertrages zur EU Ungarn den Erwerb frei geben muss, und
das ist leider nicht schon morgen oder nächste Woche.
Verlassen
Sie sich nicht auf die Erfahrungen eines guten Bekannten, der bereits
ohne Probleme ein Haus in Ungarn gekauft hat. Der gute Bekannte
weiß nämlich gar nicht wie viele rechtliche
Einstufungen für Immobilien es in Ungarn gibt und unter
anderem hängt es davon ab, ob ein Kaufvertrag legal ist oder
nicht. Aber das ist noch lange nicht alles. Viele Faktoren spielen hier
eine Rolle und so ist zum Beispiel die gerne wiederholte rechtliche
Aussage, dass man als Ausländer in Ungarn nur
Grundstücke bis 6.000 m² legal kaufen darf, in einer
ganz bestimmten Ausnahmesituation durchaus richtig, aber die Aussage
ist selbst in dieser einen konkreten Ausnahmesituation nicht die
absolute Konstante, sondern nur einer von einer ganzen Reihe
rechtlicher Aspekte. Schlimmer noch: es gab in der Vergangenheit immer
wieder Gesetzesänderungen und was früher einmal legal
durch einen Ausländer erworben wurde ist heute vielleicht
einem Ausländer grundsätzlich nicht mehr gestattet,
so kann ein Ausländer beispielsweise legal Eigentümer
eines Weinberges sein, diesen aber legal nur an ungarische
Staatsbürger verkaufen. Aber auch eine Immobilie die vor
Jahren einmal nicht gekauft werden durfte kann heute unter
Umständen legal zu erwerben sein.
Der
ausländische Immobilienkäufer muss sich seinen Kauf
grundsätzlich genehmigen lassen. In einigen Fällen
gibt es inzwischen ein vereinfachtes Verfahren, und zwar genau dann
wenn der Ausländer fest nach Ungarn einwandern will. Doch auch
diese rechtliche Ausnahme trifft wiederum nicht auf jeden
Immobilienkauf durch einen Einwanderer zu. Wäre ja auch zu
einfach für rechtliche Fragen. Einfach gesagt: vereinfachtes
Verfahren oder volle Genehmigung, ohne vollständige Unterlagen
wird der Käufer ganz einfach nicht im Grundbuch als
Käufer eingetragen. Endlich einmal eine einfache rechtliche
Aussage, die in jedem Fall ihre Gültigkeit besitzt.
In
Ungarn ist es die Aufgabe eines zugelassenen Rechtsanwaltes einen
Kaufvertrag über eine Immobilie zu beurkunden. Man darf auch
in Ungarn voraussetzen, dass ein Rechtsanwalt Recht studiert hat und
Voraussetzung zur Zulassung ist natürlich ein
dementsprechender Studienabschluss. Einfache Gemüter
könnten jetzt erwarten, dass es keine ungesetzlichen
Verkäufe geben könne, da der Rechtsanwalt ja wissen
müsse was erlaubt sei und was nicht. Auf gute und vor allem
spezialisierte Rechtsanwälte trifft das sicherlich zu, nur
stellt sich die Frage warum immer wieder Verkäufe nicht
genehmigt werden, weil sie ganz einfach nach den geltenden Gesetzen
nicht genehmigt werde dürfen? Diese Tatsache zeigt sehr
deutlich, dass man nicht auf schöne Worte vertrauen sollte,
sondern sich an einen Fachmann wenden sollte, der genau weiß
was auf dem Gebiet des ungarischen Immobilienrechts Ausländern
erlaubt ist und was nicht. Ein uns nur zu gut bekannter Rechtsanwalt
hat zum Beispiel eine Vorliebe für Hintertürchen und
schafft sich selbst und vor allem seinen Mandanten damit erhebliche
Probleme. Nutzen Sie doch bitte immer den Vordereingang.
An
anderer Stelle finden Sie nähere Ausführungen zu den
allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Aber es ist
grundsätzlich unmöglich hier für jeden
Einzelfall eine abschließende rechtliche Betrachtung
anzustellen. Niemand sollte auch die starke rechtliche Stellung der
ungarischen Gemeinden übersehen. Diese haben abhängig
von der juristischen Konstellation einerseits und der konkreten
Situation in der Gemeinde andererseits eine Schlüsselstellung
in der Genehmigungsfrage. Und an dieser Stelle beschäftigen
wir uns schon teilweise mit politischen und nicht mehr
ausschließlich mit rechtlichen Fragen. Da ist es schon
bedeutsam zu wissen, dass Ihr fachkundiger Partner nicht nur die
notwendige juristische Kompetenz besitzt, sondern auch in den
Fällen in denen auch eine teilweise politische Entscheidung
ansteht, über gute Kontakte zu den lokalen
Entscheidungsträgern verfügt.
Wieder
abhängig von den Einzelfällen wird ein Kauf zwischen
ein und vier Mal geprüft, bevor ein Ausländer im
Grundbuch eingetragen ist. Jede einzelne Behörde, die ihren
Anteil an dem Genehmigungsverfahren besitzt, hat eine ganz eigene
Aufgabe. Hier arbeiten bei allen komplexen Details die
Behörden schnell und effektiv. Ebenfalls positiv ist die
Tatsache, dass man seine Genehmigung ganz ohne Korruption
erhält, es zählen ganz schlicht und einfach Recht und
Gesetz. Wer sich schon im Vorfeld danach richtet und gute Kontakte
pflegt hat praktisch schon gewonnen.
Die
Magyar Kúria Kft.
aus Várong, in der Nähe vom Thermalbad Igal in
Ungarn, betrachtet sich nicht ausschließend als Makler,
sondern vor allem als Ihr persönliches Serviceunternehmen
rundum Immobilien, gebraucht oder als Neubau auf Ihrem oder einem von
uns vermittelten Grundstück, als Ferienwohnung oder
Ferienhaus, wie auch als Haus zu Wohnzwecken. Neben den touristischen
Metropolen wie zum Beispiel Siófok am Plattensee
können wir Ihnen Ihr eigenes Bauernhaus in für den
Dorftourismus interessanten Orten anbieten, genau wie eine Stadtwohnung
in beispielsweise Kaposvár oder Pécs. Wir helfen
Ihnen bei Kur oder Urlaub und Ihrer Investition zwischen Balaton und
Drava (Drau), wir werden für Sie tätig in den
Komitaten Somogy, Tolna und Baranya. Für alle Fragen wenden
Sie sich bitte an unseren Kundendienst.

