Wohnhäuser
werden mit 2% besteuert, sofern der Wert 4.000.000,- Forint (
€) nicht übersteigt, mit 6% über den
Mehrwert. Die Steuer auf Ferienhäuser beträgt 10%.
Maßstab ist die Kategorisierung im Grundbuch, nicht der
tatsächliche Gebrauch. Sind auf einem Grundbuchblatt mehrere
Gebäude registriert, so werden diese Anteilig bewertet. Zum
Beispiel ein Wohnhaus mit Garage kostet 6.200.000 HUF. Die Garage
bewerten wir einfach einmal mit 200.000 HUF. Dann bezahlen Sie
für die ersten 4.000.000 HUF 2 % Steuer = 80.000 HUF,
über weitere 2.000.000 HUF 6 % = 120.000 HUF und über
die Garage mit 200.000 HUF 10 % = 20.000 HUF. Alles zusammen 220.000
HUF Grunderwerbssteuer. Merke: nicht der Kaufpreis, sondern der Wert
einer Immobilie ist die Berechnungsgrundlage und der Wert wird vom
Finanzamt festgesetzt. Häufig ist der identisch mit dem
Kaufpreis, aber das ist nicht immer so. Es gibt keinerlei
Einschränkungen für den Gebrauch eines Wohnhauses als
Ferienhaus oder eines Ferienhauses als Wohnhaus. Auf die Kategorie
Ferienhaus verweisen wir ausdrücklich in der Beschreibung.
Baugrundstücke werden ebenfalls mit 10% besteuert. Keine Regel
ohne Ausnahme: wenn Sie innerhalb von vier Jahren ein Haus hierauf
bauen bezahlen Sie überhaupt keine Grunderwerbssteuer.
Normalerweise sind Sie nicht verpflichtet ein Haus auf Ihrem
Grundstück zu bauen, aber in bestimmten Gemeinden sind Sie
dennoch verpflichtet zu bauen. In diesen Fällen verweisen wir
ausdrücklich hierauf.
Grundsteuer
Diese
Steuer wird in Ungarn von den Gemeinden erhoben. Daher können
wir nicht die konkrete Höhe der Steuer benennen. Es gibt viele
Gemeinden, die überhaupt keine Grundsteuer erheben, andere
haben ein komplexes Tarifsystem, das manchmal den Urlauber auch
benachteiligen kann. Unbebaute Grundstücke werden nach der
Grundstücksfläche besteuert, bebaute
Grundstücke nach der bebauten Fläche. Alternativ gibt
es eine zulässige Berechnung nach dem Wert des Hauses, da
diese jedoch kompliziert ist wird sie in der Regel nicht angewandt.
Maximal dürfen für Wohnhäuser 12.000 HUF pro
Jahr berechnet werden. Die Steuer wird in zwei Teilbeträgen
erhoben. Ab 2009 wird prinzipiell auf Basis des Werts der Immobilie
erhoben, das sind entsprechend der zukünftigen
Regelung zwischen 0 bis maximal 2 % des Immobilienwertes. Im
Jaher 2008 werden die Gemeinden sowohl alle Immobilien in der
jeweiligen Gemeinde taxieren müssen, als auch den Tarif der
Steuer feststellen müssen.
Kurtaxe
Genau
wie die Grundsteuer ist die Kurtaxe eine Gemeindesteuer. Auch hier
bezahlt man in vielen Gemeinden nichts. Hauseigentümer und
ihre Angehörigen sind von der Steuer befreit. Andere Bewohner
bezahlen - unabhängig davon ob es Gäste oder Mieter
sind - einen bestimmten Betrag pro Person und Nacht, der u.a. nach
Alter unterschiedlich hoch sein kann.
Ungarische
Einkommensteuer
Hier betrachten
wir ausschließlich die Steuerpflicht von Privatleuten.
Hierbei müssen wir verschiedene Situationen unterscheiden.
Verkauf von
Immobilien
Der
Wertzuwachs von Immobilien wird besteuert, wenn diese mit
Gewinn
weiterverkauft werden. Der Gewinn ist der Verkaufpreis abzüglich
des Kaufpreises abzüglich der Investitionen. Hier müssen wir
zwei Fälle unterscheiden. Vorteilhaft ist die Besteuerung von
Wohnhäusern (die grundbuchliche Registrierung beestimmt diesen
Status). Hierüber ist die ersten beiden Jahre die volle Steuer zu
entrichten. Nach zwei Jahren werden 10% vom Gewinn abgezogen, nach drei
Jahren schon 40% des Gewinns und nach vier Jahren werden sogar 70% des
Gewinns abgezogen. Nach fünf Jahren und mehr werden keine Steuern
mehr erhoben. Anders ist die Situation bei allen anderen Immobilien,
die also grundbuchlich keine Wohnhäuser sind. Die ersten
fünf Jahre wird der gesamte Gewinn besteuert. Zwischen sechs
und 15 Jahren wird der Gewinn um jeweils 10% vermindert. Das bedeutet,
daß im sechsten Jahr 90% und im 13. Jahr 20% des Gewinns
versteuert werden müssen. Von dem so berechneten fiskalen
Gewinns will der ungarische Staat 25% erhalten.
Vermietung
Vermieten
Sie Ihr Haus müssen Sie 25% der Mieteinnahmen
abführen. Alle Kosten können
selbstverständlich vom Gewinn abgezogen werden.
Regelmatiges
Einkommen
Einkünfte aus
abhängiger Tätigkeit und eigener Firma werden in
einem Scheibentarif zu versteuern mit 18% in der unterschten
Scheibe, auflaufend nach 36% in der höchsten Scheibe. Die
Steuersatz wird für das jeweilige Einkommen innerhalb der
Scheibe versteuert und damit bezahlt jeder für einen Teil des
Einkommens 18 %, der ein gesamter Steuersatz ist damit nur als
mathematischer Grenzwert auf 36 % maximal festgelegt. Für
Alterseinkünfte gleich welcher Art und gleich aus welchem
Staat diese bezogen werden ist der Steuersatz immer 0 %! Damit ist
natürlich gerade auch für Rentner die
Übersiedlung nach Ungarn noch interessanter.
Wenn
Sie größere Investionspläne haben werden
wir mit Ihnen die Pläne detailliert besprechen..
Deutsche
Einkommensteuer
Deutschland und
Ungarn haben ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen.
Einkünfte aus Immobilien werden ausschliesslich in dem Staat
erhoben, in dem sich die Immobilie befindet. Ansonsten wird nach dem
Wohnsitzprinzip versteuert, das bedeutet in erster Linie nach dem
Staat, in dem Sie 183 Tage im Jahr oder mehr verbringen. Wichtige
Ausnahme hiervon sind Tätigkeiten aus abhängiger
Arbeit.
Erbschaftssteuer
Die
Erbschaftssteuer über ungarische Immobilien ist sehr
übersichtlich, für Wohnhäuser werden
abhängig vom Immobilienwert und dem Verwandschaftsgrad nur
2,5% bis 11,5% berechnet.