Ihr amtlich zugelassener Immobilien - Partner für Ungarnimmobilien, Investitionen und Urlaub in Südtransdanubien, der sonnigen Kur- und Urlaubsregion Ungarns

         
   
         
         
 
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Mit welchen Steuern bekomme ich es zu tun?

Grunderwerbssteuer

Wohnhäuser werden mit 2% besteuert, sofern der Wert 4.000.000,- Forint ( €) nicht übersteigt, mit 6% über den Mehrwert. Die Steuer auf Ferienhäuser beträgt 10%. Maßstab ist die Kategorisierung im Grundbuch, nicht der tatsächliche Gebrauch. Sind auf einem Grundbuchblatt mehrere Gebäude registriert, so werden diese Anteilig bewertet. Zum Beispiel ein Wohnhaus mit Garage kostet 6.200.000 HUF. Die Garage bewerten wir einfach einmal mit 200.000 HUF. Dann bezahlen Sie für die ersten 4.000.000 HUF 2 % Steuer = 80.000 HUF, über weitere 2.000.000 HUF 6 % = 120.000 HUF und über die Garage mit 200.000 HUF 10 % = 20.000 HUF. Alles zusammen 220.000 HUF Grunderwerbssteuer. Merke: nicht der Kaufpreis, sondern der Wert einer Immobilie ist die Berechnungsgrundlage und der Wert wird vom Finanzamt festgesetzt. Häufig ist der identisch mit dem Kaufpreis, aber das ist nicht immer so. Es gibt keinerlei Einschränkungen für den Gebrauch eines Wohnhauses als Ferienhaus oder eines Ferienhauses als Wohnhaus. Auf die Kategorie Ferienhaus verweisen wir ausdrücklich in der Beschreibung. Baugrundstücke werden ebenfalls mit 10% besteuert. Keine Regel ohne Ausnahme: wenn Sie innerhalb von vier Jahren ein Haus hierauf bauen bezahlen Sie überhaupt keine Grunderwerbssteuer. Normalerweise sind Sie nicht verpflichtet ein Haus auf Ihrem Grundstück zu bauen, aber in bestimmten Gemeinden sind Sie dennoch verpflichtet zu bauen. In diesen Fällen verweisen wir ausdrücklich hierauf.

Grundsteuer

Diese Steuer wird in Ungarn von den Gemeinden erhoben. Daher können wir nicht die konkrete Höhe der Steuer benennen. Es gibt viele Gemeinden, die überhaupt keine Grundsteuer erheben, andere haben ein komplexes Tarifsystem, das manchmal den Urlauber auch benachteiligen kann. Unbebaute Grundstücke werden nach der Grundstücksfläche besteuert, bebaute Grundstücke nach der bebauten Fläche. Alternativ gibt es eine zulässige Berechnung nach dem Wert des Hauses, da diese jedoch kompliziert ist wird sie in der Regel nicht angewandt. Maximal dürfen für Wohnhäuser 12.000 HUF pro Jahr berechnet werden. Die Steuer wird in zwei Teilbeträgen erhoben. Ab 2009 wird prinzipiell auf Basis des Werts der Immobilie erhoben, das sind entsprechend  der zukünftigen Regelung zwischen 0 bis maximal 2 % des Immobilienwertes. Im Jaher 2008 werden die Gemeinden sowohl alle Immobilien in der jeweiligen Gemeinde taxieren müssen, als auch den Tarif der Steuer feststellen müssen.

Kurtaxe

Genau wie die Grundsteuer ist die Kurtaxe eine Gemeindesteuer. Auch hier bezahlt man in vielen Gemeinden nichts. Hauseigentümer und ihre Angehörigen sind von der Steuer befreit. Andere Bewohner bezahlen - unabhängig davon ob es Gäste oder Mieter sind - einen bestimmten Betrag pro Person und Nacht, der u.a. nach Alter unterschiedlich hoch sein kann.

Ungarische Einkommensteuer

Hier betrachten wir ausschließlich die Steuerpflicht von Privatleuten. Hierbei müssen wir verschiedene Situationen unterscheiden.

Verkauf von Immobilien

Der Wertzuwachs von Immobilien wird besteuert, wenn diese mit Gewinn weiterverkauft werden. Der Gewinn ist der Verkaufpreis abzüglich des Kaufpreises abzüglich der Investitionen. Hier müssen wir zwei Fälle unterscheiden. Vorteilhaft ist die Besteuerung von Wohnhäusern (die grundbuchliche Registrierung beestimmt diesen Status). Hierüber ist die ersten beiden Jahre die volle Steuer zu entrichten. Nach zwei Jahren werden 10% vom Gewinn abgezogen, nach drei Jahren schon 40% des Gewinns und nach vier Jahren werden sogar 70% des Gewinns abgezogen. Nach fünf Jahren und mehr werden keine Steuern mehr erhoben. Anders ist die Situation bei allen anderen Immobilien, die also grundbuchlich keine Wohnhäuser sind. Die ersten fünf Jahre wird der gesamte Gewinn besteuert. Zwischen sechs und 15 Jahren wird der Gewinn um jeweils 10% vermindert. Das bedeutet, daß im sechsten Jahr 90% und im 13. Jahr 20% des Gewinns versteuert werden müssen. Von dem so berechneten fiskalen Gewinns will der ungarische Staat 25% erhalten.

Vermietung

Vermieten Sie Ihr Haus müssen Sie 25% der Mieteinnahmen abführen. Alle Kosten können selbstverständlich vom Gewinn abgezogen werden.

Regelmatiges Einkommen

Einkünfte aus abhängiger Tätigkeit und eigener Firma werden in einem Scheibentarif zu versteuern mit 18% in der unterschten Scheibe, auflaufend nach 36% in der höchsten Scheibe. Die Steuersatz wird für das jeweilige Einkommen innerhalb der Scheibe versteuert und damit bezahlt jeder für einen Teil des Einkommens 18 %, der ein gesamter Steuersatz ist damit nur als mathematischer Grenzwert auf 36 % maximal festgelegt. Für Alterseinkünfte gleich welcher Art und gleich aus welchem Staat diese bezogen werden ist der Steuersatz immer 0 %! Damit ist natürlich gerade auch für Rentner die Übersiedlung nach Ungarn noch interessanter.

Wenn Sie größere Investionspläne haben werden wir mit Ihnen die Pläne detailliert besprechen..

Deutsche Einkommensteuer

Deutschland und Ungarn haben ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Einkünfte aus Immobilien werden ausschliesslich in dem Staat erhoben, in dem sich die Immobilie befindet. Ansonsten wird nach dem Wohnsitzprinzip versteuert, das bedeutet in erster Linie nach dem Staat, in dem Sie 183 Tage im Jahr oder mehr verbringen. Wichtige Ausnahme hiervon sind Tätigkeiten aus abhängiger Arbeit. 

Erbschaftssteuer

Die Erbschaftssteuer über ungarische Immobilien ist sehr übersichtlich, für Wohnhäuser werden abhängig vom Immobilienwert und dem Verwandschaftsgrad nur 2,5% bis 11,5% berechnet.

 

 

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Die Magyar Kúria Kft. aus Várong, in der Nähe vom Thermalbad Igal in Ungarn, betrachtet sich nicht ausschließend als Makler, sondern vor allem als Ihr persönliches Serviceunternehmen rundum Immobilien, gebraucht oder als Neubau auf Ihrem oder einem von uns vermittelten Grundstück, als Ferienwohnung oder Ferienhaus, wie auch als Haus zu Wohnzwecken. Neben den touristischen Metropolen wie zum Beispiel Siófok am Plattensee können wir Ihnen Ihr eigenes Bauernhaus in für den Dorftourismus interessanten Orten anbieten, genau wie eine Stadtwohnung in beispielsweise Kaposvár oder Pécs. Wir helfen Ihnen bei Kur oder Urlaub und Ihrer Investition zwischen Balaton und Drava (Drau), wir werden für Sie tätig in den Komitaten Somogy, Tolna und Baranya. Für alle Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst.