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Mit welchen Steuern bekomme ich es zu tun?

Grunderwerbssteuer

Wohnhäuser werden heute wie alle anderen Immobilien mit 4% versteuert. Merke: nicht der Kaufpreis, sondern der Wert einer Immobilie ist die Berechnungsgrundlage und der Wert wird vom Finanzamt festgesetzt. Häufig ist der identisch mit dem Kaufpreis, aber das ist nicht immer so, das Finanzamt darf auch die Immobilie zur Bewertung besichtigen. Baugrundstücke werden ebenfalls mit 4% besteuert. Keine Regel ohne Ausnahme: wenn Sie innerhalb von vier Jahren ein Wohnhaus hierauf bauen bezahlen Sie überhaupt keine Grunderwerbssteuer (bitte beachten Sie die weiteren Bedingungen zum Gebäude!). Normalerweise sind Sie nicht verpflichtet ein Haus auf Ihrem Grundstück zu bauen, aber in bestimmten Gemeinden sind Sie dennoch verpflichtet zu bauen. In diesen Fällen verweisen wir ausdrücklich hierauf.

Grundsteuer

Diese Steuer wird in Ungarn von den Gemeinden erhoben. Daher können wir nicht die konkrete Höhe der Steuer benennen. Es gibt viele Gemeinden, die nur eine pauschale Grundsteuer erheben, andere haben ein komplexes Tarifsystem, das manchmal den Urlauber auch benachteiligen kann. Zulässig ist eine höhere Besteuerung, wenn es sich um Ferienimmobilien handelt und bei Wohnimmobilien, die aber nicht dauerhaft genutzt werden und damit die Gemeinde für dieses Wohnhaus keine an die Anzahl der festen Einwohner der Gemeinde gebundene Steuerzuteilung aus Budapest erhält. Für als Wohnhäuser registrierte und genutzte Immobilien ist die maximal zulässige Steuer etwa 45 Euro im Jahr. Unbebaute Grundstücke werden nach der Grundstücksfläche besteuert, bebaute Grundstücke nach der Fläche des Gebäudes. Alternativ gibt es eine zulässige Berechnung nach dem Wert des Hauses, da diese jedoch kompliziert ist wird sie in der Regel nicht angewandt. Die Steuer wird in zwei Teilbeträgen erhoben. 

Kurtaxe

Genau wie die Grundsteuer ist die Kurtaxe eine Gemeindesteuer. Auch hier bezahlt man in vielen Gemeinden nichts. Hauseigentümer und ihre Angehörigen sind von der Steuer befreit. Andere Bewohner bezahlen - unabhängig davon ob es Gäste oder Mieter sind - einen bestimmten Betrag pro Person und Nacht, der u.a. nach Alter unterschiedlich hoch sein kann.

Ungarische Einkommensteuer

Hier betrachten wir ausschließlich die Steuerpflicht von Privatleuten. Hierbei müssen wir verschiedene Situationen unterscheiden.

Verkauf von Immobilien

Der Wertzuwachs von Immobilien wird besteuert, wenn diese mit Gewinn weiterverkauft werden. Der Gewinn ist der Verkaufpreis abzüglich des Kaufpreises abzüglich der belegbaren Investitionen. Hier müssen wir zwei Fälle unterscheiden. Vorteilhaft ist die Besteuerung von Wohnhäusern (die grundbuchliche Registrierung bestimmt diesen Status). Hierüber ist die ersten beiden Jahre die volle Steuer zu entrichten. Nach zwei Jahren werden 10% vom Gewinn abgezogen, nach drei Jahren schon 40% des Gewinns und nach vier Jahren werden sogar 70% des Gewinns abgezogen. Nach vollen fünf Jahren und mehr werden keine Steuern mehr erhoben. Anders ist die Situation bei allen anderen Immobilien, die also grundbuchlich keine Wohnhäuser sind. Die ersten fünf Jahre wird der gesamte Gewinn besteuert. Zwischen sechs und 15 Jahren wird der Gewinn um jeweils 10% vermindert. Das bedeutet, dass im sechsten Jahr 90% und im 13. Jahr 20% des Gewinns versteuert werden müssen. Von dem so berechneten fiskalen Gewinn will der ungarische Staat 15% Einkommensteuer erhalten. Achtung: es ist nicht möglich steuerpflichtigen Gewinn steuerfrei zu reinvestieren. Diese Regelung wurde mit Einführung der schnelleren Abschreibung des Gewinns über Wohnhäuser abgeschafft, steht aber noch häufig als aktuelle Information auf entsprechenden Seiten.

Vermietung

Vermieten Sie Ihr Haus müssen Sie 15% der Nettomieteinnahmen abführen. Alle Kosten können selbstverständlich vom Gewinn abgezogen werden. Bitte beachten Sie, dass Sie Wohnraum frei vermieten dürfen (steuerliche Anmeldung reicht), für Ferienimmobilien benötigen Sie eine Genehmigung der Gemeinde.

Regelmatiges Einkommen

Einkünfte aus abhängiger Tätigkeit und eigener Firma werden 15% versteuert. Für Alterseinkünfte gleich welcher Art und gleich aus welchem Staat diese bezogen werden ist der Steuersatz immer 0%! Das ist keine Gesetzeslücke, sondern ausdrücklich so festgelegt! Allerdings werden Rentner, die nach dem 01.01.2012 nach Ungarn übersiedeln mit der Rente nach Sozialgesetzbuch in Deutschland veranlagt. Private Vorsorge, Betriebsrenten usw. fallen jedoch nicht darunter.

Wenn Sie größere Investionspläne haben werden wir mit Ihnen die Pläne detailliert besprechen..

Deutsche Einkommensteuer

Deutschland und Ungarn haben ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Einkünfte aus Immobilien werden ausschliesslich in dem Staat erhoben, in dem sich die Immobilie befindet. Ansonsten wird nach dem Wohnsitzprinzip versteuert, das bedeutet in erster Linie nach dem Staat, in dem Sie 183 Tage im Jahr oder mehr verbringen. Wichtige Ausnahme hiervon sind Tätigkeiten aus abhängiger Arbeit. 

Erbschaftssteuer

Die Erbschaftssteuer über ungarische Immobilien ist sehr übersichtlich. Vererbung an Kinder, Enkel usw (gerade Linie!) und Ehepartner wird keine Steuer erhoben, für Wohnhäuser 9 % und andere Immobilien 18 % berechnet. Gleiches gilt auch für Schenkungen! 

Diese Übersicht erhebt nicht den Anspruch ein vollständiges Bild über die ungarischen Steuern zu geben, sondern ist nur als einführende Lektüre zu begreifen. Trotz gewissenhafter Recherche können wir für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen.

 
 
 
 
 
 

Magyar Kúria Real Estate Limited mit Büro in Várong, in der Nähe vom Thermalbad Igal in Ungarn, betrachtet sich nicht ausschließend als Makler, sondern vor allem als Ihr persönliches Serviceunternehmen rundum Immobilien, gebraucht oder als Neubau auf Ihrem oder einem von uns vermittelten Grundstück, als Ferienwohnung oder Ferienhaus, wie auch als Haus zu Wohnzwecken. Neben den touristischen Metropolen wie zum Beispiel Siófok am Plattensee können wir Ihnen Ihr eigenes Bauernhaus in für den Dorftourismus interessanten Orten anbieten, genau wie eine Stadtwohnung in beispielsweise Kaposvár oder Pécs. Wir helfen Ihnen bei Kur oder Urlaub und Ihrer Investition zwischen Balaton und Drava (Drau), wir werden für Sie tätig in den Komitaten Somogy, Tolna und Baranya. Für alle Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst.