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Mit welchen Steuern bekomme ich es zu tun?
Grunderwerbssteuer
Wohnhäuser
werden heute wie alle anderen Immobilien mit 4%
versteuert. Merke: nicht der Kaufpreis, sondern der Wert
einer Immobilie ist die Berechnungsgrundlage und der Wert wird vom
Finanzamt festgesetzt. Häufig ist der identisch mit dem
Kaufpreis, aber das ist nicht immer so, das Finanzamt darf auch die
Immobilie zur Bewertung besichtigen. Baugrundstücke werden
ebenfalls
mit 4% besteuert. Keine Regel
ohne Ausnahme: wenn Sie innerhalb von vier Jahren ein Wohnhaus hierauf
bauen bezahlen Sie überhaupt keine Grunderwerbssteuer (bitte
beachten
Sie die weiteren Bedingungen zum Gebäude!).
Normalerweise sind Sie nicht verpflichtet ein Haus auf Ihrem
Grundstück zu bauen, aber in bestimmten Gemeinden sind Sie
dennoch verpflichtet zu bauen. In diesen Fällen verweisen wir
ausdrücklich hierauf.
Grundsteuer
Diese
Steuer wird in Ungarn von den Gemeinden erhoben. Daher können
wir nicht die konkrete Höhe der Steuer benennen. Es gibt viele
Gemeinden, die nur eine pauschale Grundsteuer erheben, andere
haben ein komplexes Tarifsystem, das manchmal den Urlauber auch
benachteiligen kann. Zulässig ist eine höhere
Besteuerung,
wenn es sich um Ferienimmobilien handelt und bei Wohnimmobilien, die
aber nicht dauerhaft genutzt werden und damit die Gemeinde für
dieses Wohnhaus keine an die Anzahl der festen Einwohner der Gemeinde
gebundene Steuerzuteilung aus Budapest erhält. Für
als Wohnhäuser
registrierte und genutzte Immobilien ist die maximal zulässige
Steuer
etwa 45 Euro im Jahr. Unbebaute
Grundstücke werden nach der
Grundstücksfläche besteuert, bebaute
Grundstücke nach der Fläche des
Gebäudes.
Alternativ gibt
es eine zulässige Berechnung nach dem Wert des Hauses, da
diese jedoch kompliziert ist wird sie in der Regel nicht angewandt.
Die Steuer wird in zwei Teilbeträgen
erhoben.
Kurtaxe
Genau
wie die Grundsteuer ist die Kurtaxe eine Gemeindesteuer. Auch hier
bezahlt man in vielen Gemeinden nichts. Hauseigentümer und
ihre Angehörigen sind von der Steuer befreit. Andere Bewohner
bezahlen - unabhängig davon ob es Gäste oder Mieter
sind - einen bestimmten Betrag pro Person und Nacht, der u.a. nach
Alter unterschiedlich hoch sein kann.
Ungarische
Einkommensteuer
Hier betrachten
wir ausschließlich die Steuerpflicht von Privatleuten.
Hierbei müssen wir verschiedene Situationen unterscheiden.
Verkauf
von
Immobilien
Der
Wertzuwachs von Immobilien wird besteuert, wenn
diese mit
Gewinn
weiterverkauft werden. Der Gewinn ist der Verkaufpreis
abzüglich
des Kaufpreises abzüglich der belegbaren Investitionen. Hier
müssen wir
zwei Fälle unterscheiden. Vorteilhaft ist die Besteuerung von
Wohnhäusern (die grundbuchliche Registrierung bestimmt diesen
Status). Hierüber ist die ersten beiden Jahre die volle Steuer
zu
entrichten. Nach zwei Jahren werden 10% vom Gewinn abgezogen, nach drei
Jahren schon 40% des Gewinns und nach vier Jahren werden sogar 70% des
Gewinns abgezogen. Nach vollen fünf Jahren und mehr werden
keine
Steuern
mehr erhoben. Anders ist die Situation bei allen anderen Immobilien,
die also grundbuchlich keine Wohnhäuser sind. Die ersten
fünf Jahre wird der gesamte Gewinn besteuert. Zwischen sechs
und 15 Jahren wird der Gewinn um jeweils 10% vermindert. Das bedeutet,
dass im sechsten Jahr 90% und im 13. Jahr 20% des Gewinns
versteuert werden müssen. Von dem so berechneten fiskalen
Gewinn will der ungarische Staat 15% Einkommensteuer erhalten. Achtung:
es ist nicht möglich steuerpflichtigen Gewinn steuerfrei zu
reinvestieren. Diese Regelung wurde mit Einführung der
schnelleren
Abschreibung des Gewinns über Wohnhäuser abgeschafft,
steht
aber noch häufig als aktuelle Information auf entsprechenden
Seiten.
Vermietung
Vermieten
Sie Ihr Haus müssen Sie 15% der Nettomieteinnahmen
abführen. Alle Kosten können
selbstverständlich vom Gewinn abgezogen werden. Bitte beachten
Sie,
dass Sie Wohnraum frei vermieten dürfen (steuerliche Anmeldung
reicht),
für Ferienimmobilien benötigen Sie eine Genehmigung
der Gemeinde.
Regelmatiges
Einkommen
Einkünfte
aus
abhängiger Tätigkeit und eigener Firma werden 15%
versteuert. Für
Alterseinkünfte gleich welcher Art und gleich aus welchem
Staat diese bezogen werden ist der Steuersatz immer 0%! Das ist keine
Gesetzeslücke, sondern ausdrücklich so festgelegt!
Allerdings werden
Rentner, die nach dem 01.01.2012 nach Ungarn übersiedeln mit
der Rente
nach Sozialgesetzbuch in Deutschland veranlagt. Private Vorsorge,
Betriebsrenten usw. fallen jedoch nicht darunter.
Wenn
Sie größere Investionspläne haben werden
wir mit Ihnen die Pläne detailliert besprechen..
Deutsche
Einkommensteuer
Deutschland und
Ungarn haben ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen.
Einkünfte aus Immobilien werden ausschliesslich in dem Staat
erhoben, in dem sich die Immobilie befindet. Ansonsten wird nach dem
Wohnsitzprinzip versteuert, das bedeutet in erster Linie nach dem
Staat, in dem Sie 183 Tage im Jahr oder mehr verbringen. Wichtige
Ausnahme hiervon sind Tätigkeiten aus abhängiger
Arbeit.
Erbschaftssteuer
Die
Erbschaftssteuer über ungarische Immobilien ist sehr
übersichtlich. Vererbung an Kinder, Enkel usw (gerade Linie!)
und
Ehepartner wird keine Steuer erhoben, für Wohnhäuser
9 % und andere
Immobilien 18 % berechnet. Gleiches gilt auch für
Schenkungen!
Diese
Übersicht erhebt nicht den Anspruch ein vollständiges
Bild über die ungarischen Steuern zu geben, sondern ist nur
als
einführende Lektüre zu begreifen. Trotz
gewissenhafter
Recherche können wir für die Richtigkeit keine
Gewähr
übernehmen.
Magyar Kúria Real Estate Limited mit Büro in Várong, in der Nähe vom Thermalbad Igal in Ungarn, betrachtet sich nicht ausschließend als Makler, sondern vor allem als Ihr persönliches Serviceunternehmen rundum Immobilien, gebraucht oder als Neubau auf Ihrem oder einem von uns vermittelten Grundstück, als Ferienwohnung oder Ferienhaus, wie auch als Haus zu Wohnzwecken. Neben den touristischen Metropolen wie zum Beispiel Siófok am Plattensee können wir Ihnen Ihr eigenes Bauernhaus in für den Dorftourismus interessanten Orten anbieten, genau wie eine Stadtwohnung in beispielsweise Kaposvár oder Pécs. Wir helfen Ihnen bei Kur oder Urlaub und Ihrer Investition zwischen Balaton und Drava (Drau), wir werden für Sie tätig in den Komitaten Somogy, Tolna und Baranya. Für alle Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst. |