Sie interessieren sich
für den Erwerb einer Immobilie in Ungarn
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Wir
suchen die Ihren Wünschen entsprechenden Objekte für
Sie
heraus, informieren Sie objektiv und vollständig (auch
über
eventuelle Nachteile, soweit sie uns bekannt sind).
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Sie haben sich
für eines oder mehrere Objekte entschieden und
möchten diese besichtigen
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Wir
organisieren zunächst Ihre Unterkunft (denn
erfahrungsgemäß ist es mit einem Tag nicht getan),
dann
terminieren wir soweit möglich die von Ihnen ausgesuchten
Objekte und begleiten Sie
auf der Besichtigungstour. Vor Ort informieren wir Sie nochmals
ausgiebig über die entsprechenden Häuser.
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Sie haben sich
für ein bestimmtes Haus entschieden
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Wir
organisieren für Sie einen Rechtsanwaltstermin, begleiten Sie
selbstverständlich dort hin und führen alle
erforderlichen
Verhandlungen (soweit solche noch vonnöten sind) in Ihrem
Auftrag.
Insbesondere achten wir auf die Bereitstellung des Grundbucheblattes,
das erst
unmittelbar vor dem Rechtsanwaltstermin eingesehen wird. Die
Beweiskraft der Dokumente ist zeitlich beschränkt.
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Wie schließen
Sie einen Kaufvertrag?
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In
Ungarn ist für die Beurkundung eines Kaufvertrages
über
Immobilien grundsätzlich ein Rechtsanwalt zuständig.
Ein
Notar wird höchstens zur Beglaubigung Ihres Reisepasses oder
Ihres
Personalausweises gebraucht, aber auch diese Beglaubigung ist zur
Ausnahme geworden. Damit Sie nicht im blinden Vertrauen einen
Vertrag unterschreiben, erhalten Sie die Bedingungen
des Vertrages übersetzt!
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Wohin zahlen Sie den
Kaufpreis?
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Sie bezahlen den Kaufpreis auf das Anderkonto des
Rechtsanwaltes. Dieses geht auch nach Abschluss des Vertrages! Bezahlen
Sie den
Gesamtkaufpreis niemals an den Verkäufer oder gar den Makler.
Im
Falle der Genehmigungspflicht für nicht-EWR-Bürger
oder bei
landwirtschaftlichen Nutzflächen bezahlt der
Rechtsanwalt den
Gesamtkaufpreis erst nach Erteilung der Genehmigung! Sie
können
den
Kaufpreis wahlweise bar einzahlen (unbedingt Pass oder Personalausweis
zur Bank mitnehmen) oder überweisen, die
Bankkosten
sind übrigens wesentlich niedriger als der Kursverlust beim
Wechseln von Bargeld!
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Was geschieht nach
Abschluss des Kaufvertrages?
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Als erstes wird das Grundbuch durch eine Auflassungsvormerkung
gesperrt. Eventuell
leistet der Rechtsanwalt aus dem hinterlegten Kaufpreis eine Anzahlung
an den Verkäufer. Diese wird selbstverständlich im
Kaufvertrag vermerkt. Das ungarische Recht sieht vor, dass diese
Anzahlung verfällt, wenn der Käufer vom Vertrag
zurücktritt. Sollte der Verkäufer
zurücktreten wollen,
muss er die Anzahlung in doppelter Höhe an den Käufer
erstatten. Abgesehen davon ist ein Kaufvertrag einklagbar, dieses gilt
jedoch nicht für einen Vorvertrag! Der Rechtsanwalt holt nun
die
Genehmigungen usw. ein, die beim Erwerb einer Immobilie durch
Ausländer vorgeschrieben sind. Heute sind das Ankäufe
von landwirtschaftlicher Nutzfläche und Ankäufe von
Bürgern, die nicht
aus der EU, dem EWR oder der Schweiz kommen. Nach
Erhalt aller Genehmigungen zahlt der Rechtsanwalt den (restlichen)
Kaufpreis an den Verkäufer aus und beantragt die Berichtigung
des
Grundbuches.
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Grundsätzlich:
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Sichern
Sie sich und Ihr Eigentum ab und leisten Sie den Kaufpreis nur auf das
Anderkonto des Rechtsanwaltes. Die Kosten
sind überschaubar und ein möglicher Totalverlust
wiegt
schwerer. In unseren Servicepaketen in denen diese Dienstleistung
bereits enthalten. Den Kaufpreis an den Makler zu bezahlen ist in
Ungarn genauso unsinnig wie auch in Deutschland, aber leider bei den
auf den auf ausländische Kunden gerichtete Makler
tägliche
Praxis. Zur Frage wieviele Makler danach nicht mehr den
vollständigen Kaufpreis oder gar nichts an
den Verkäufer auszahlen konnten sind keine Zahlen bekannt.
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Welche Sicherheiten haben
Sie?
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Das
System der Grundbucheintragung ähnelt dem im übrigen
kontinentaleuropäischen Ausland. Des weiteren garantiert der
ungarische
Staat
den Schutz privater wie auch geschäftlicher Investitionen.
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Wo und was Sie als
Ausländer kaufen können
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Die einfachste Antwort lautet: alles aus unserem
Immobilienangebot. Wer das Thema vertiefen möchte findet mehr
Informationen hier.
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Wer hilft Ihnen nach dem
Kauf weiter?
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Für
uns ist die Angelegenheit mit Unterschrift des Kaufvertrages nicht
erledigt. Ganz im Gegenteil, jetzt fangen wir erst richtig an. Wir
sorgen für den reibungslosen Ablauf von Planung,
Baumaßnahmen und der regelmäßigen Pflege.
Kurz, alles,
was Sie schlecht selbst erledigen können, wenn Sie nicht
ständig vor Ort sind.
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Wie wird Ihr Haus
steuerlich behandelt?
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Die
Steuerregeln sind sehr abweichend von den Ihnen bekannten Regeln,
allerdings recht übersichtlich. Die Information
hierüber
haben wir hier
für Sie zusammengestellt.
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