Ihr offizieller Immobilien - Partner für Ungarnimmobilien, Investitionen und Urlaub in Südtransdanubien, der sonnigen Kur- und Urlaubsregion Ungarns

     
   
     


Sie interessieren sich für den Erwerb einer Immobilie in Ungarn Wir suchen die Ihren Wünschen entsprechenden Objekte für Sie heraus, informieren Sie objektiv und vollständig (auch über eventuelle Nachteile, soweit sie uns bekannt sind).
Sie haben sich für eines oder mehrere Objekte entschieden und möchten diese besichtigen Wir organisieren zunächst Ihre Unterkunft (denn erfahrungsgemäß ist es mit einem Tag nicht getan), dann terminieren wir soweit möglich die von Ihnen ausgesuchten Objekte und begleiten Sie auf der Besichtigungstour. Vor Ort informieren wir Sie nochmals ausgiebig über die entsprechenden Häuser.
Sie haben sich für ein bestimmtes Haus entschieden Wir organisieren für Sie einen Rechtsanwaltstermin, begleiten Sie selbstverständlich dort hin und führen alle erforderlichen Verhandlungen (soweit solche noch vonnöten sind) in Ihrem Auftrag. Insbesondere achten wir auf die Bereitstellung des Grundbucheblattes, das erst unmittelbar vor dem Rechtsanwaltstermin eingesehen wird. Die Beweiskraft der Dokumente ist zeitlich beschränkt.
Wie schließen Sie einen Kaufvertrag? In Ungarn ist für die Beurkundung eines Kaufvertrages über Immobilien grundsätzlich ein Rechtsanwalt zuständig. Ein Notar wird höchstens zur Beglaubigung Ihres Reisepasses oder Ihres Personalausweises gebraucht, aber auch diese Beglaubigung ist zur Ausnahme geworden. Damit Sie nicht im blinden Vertrauen einen Vertrag unterschreiben, erhalten Sie die Bedingungen des Vertrages übersetzt! 
Wohin zahlen Sie den Kaufpreis? Sie bezahlen den Kaufpreis auf das Anderkonto des Rechtsanwaltes. Dieses geht auch nach Abschluss des Vertrages! Bezahlen Sie den Gesamtkaufpreis niemals an den Verkäufer oder gar den Makler. Im Falle der Genehmigungspflicht für nicht-EWR-Bürger oder bei landwirtschaftlichen Nutzflächen bezahlt der Rechtsanwalt den Gesamtkaufpreis erst nach Erteilung der Genehmigung! Sie können den Kaufpreis wahlweise bar einzahlen (unbedingt Pass oder Personalausweis zur Bank mitnehmen) oder überweisen, die Bankkosten sind übrigens wesentlich niedriger als der Kursverlust beim Wechseln von Bargeld!
Was geschieht nach Abschluss des Kaufvertrages? Als erstes wird das Grundbuch durch eine Auflassungsvormerkung gesperrt. Eventuell leistet der Rechtsanwalt aus dem hinterlegten Kaufpreis eine Anzahlung an den Verkäufer. Diese wird selbstverständlich im Kaufvertrag vermerkt. Das ungarische Recht sieht vor, dass diese Anzahlung verfällt, wenn der Käufer vom Vertrag zurücktritt. Sollte der Verkäufer zurücktreten wollen, muss er die Anzahlung in doppelter Höhe an den Käufer erstatten. Abgesehen davon ist ein Kaufvertrag einklagbar, dieses gilt jedoch nicht für einen Vorvertrag! Der Rechtsanwalt holt nun die Genehmigungen usw. ein, die beim Erwerb einer Immobilie durch Ausländer vorgeschrieben sind. Heute sind das Ankäufe von landwirtschaftlicher Nutzfläche und Ankäufe von Bürgern, die nicht aus der EU, dem EWR oder der Schweiz kommen. Nach Erhalt aller Genehmigungen zahlt der Rechtsanwalt den (restlichen) Kaufpreis an den Verkäufer aus und beantragt die Berichtigung des Grundbuches.
Grundsätzlich: Sichern Sie sich und Ihr Eigentum ab und leisten Sie den Kaufpreis nur auf das Anderkonto des Rechtsanwaltes. Die Kosten sind überschaubar und ein möglicher Totalverlust wiegt schwerer. In unseren Servicepaketen in denen diese Dienstleistung bereits enthalten. Den Kaufpreis an den Makler zu bezahlen ist in Ungarn genauso unsinnig wie auch in Deutschland, aber leider bei den auf den auf ausländische Kunden gerichtete Makler tägliche Praxis. Zur Frage wieviele Makler danach nicht mehr den vollständigen Kaufpreis oder gar nichts an den Verkäufer auszahlen konnten sind keine Zahlen bekannt.
Welche Sicherheiten haben Sie? Das System der Grundbucheintragung ähnelt dem im übrigen kontinentaleuropäischen Ausland. Des weiteren garantiert der ungarische Staat den Schutz privater wie auch geschäftlicher Investitionen.
Wo und was Sie als Ausländer kaufen können Die einfachste Antwort lautet: alles aus unserem Immobilienangebot. Wer das Thema vertiefen möchte findet mehr Informationen hier.
Wer hilft Ihnen nach dem Kauf weiter? Für uns ist die Angelegenheit mit Unterschrift des Kaufvertrages nicht erledigt. Ganz im Gegenteil, jetzt fangen wir erst richtig an. Wir sorgen für den reibungslosen Ablauf von Planung, Baumaßnahmen und der regelmäßigen Pflege. Kurz, alles, was Sie schlecht selbst erledigen können, wenn Sie nicht ständig vor Ort sind.
Wie wird Ihr Haus steuerlich behandelt? Die Steuerregeln sind sehr abweichend von den Ihnen bekannten Regeln, allerdings recht übersichtlich. Die Information hierüber haben wir hier für Sie zusammengestellt.
 
 
 
 
 
   

Magyar Kúria Real Estate Limited mit Büro in Várong, in der Nähe vom Thermalbad Igal in Ungarn, betrachtet sich nicht ausschließend als Makler, sondern vor allem als Ihr persönliches Serviceunternehmen rundum Immobilien, gebraucht oder als Neubau auf Ihrem oder einem von uns vermittelten Grundstück, als Ferienwohnung oder Ferienhaus, wie auch als Haus zu Wohnzwecken. Neben den touristischen Metropolen wie zum Beispiel Siófok am Plattensee können wir Ihnen Ihr eigenes Bauernhaus in für den Dorftourismus interessanten Orten anbieten, genau wie eine Stadtwohnung in beispielsweise Kaposvár oder Pécs. Wir helfen Ihnen bei Kur oder Urlaub und Ihrer Investition zwischen Balaton und Drava (Drau), wir werden für Sie tätig in den Komitaten Somogy, Tolna und Baranya. Für alle Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst.